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Aktuelle Covid 19 Information
Aufgrund der Änderungen im Infektionsschutzgesetz müssen ab dem 1. Oktober 2022 (voraussichtlich bis zum 7. April 2023) nur Patienten und Besucher (nicht Praxisinhaber und Mitarbeiter!) in der Physiotherapiepraxis mindestens eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen von dieser Maskenpflicht gelten für:
1. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 2. Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und 3. gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren sowie ihre Begleitpersonen. ➢ Die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske gilt ebenfalls nicht, wenn die Erbringung oder Entgegennahme einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung dem Tragen einer Atemschutzmaske entgegensteht.
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- Ab dem 01.10.2022 gilt wieder FFP 2 Masken Pflicht in Physiotherapeutischen Praxen
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